Verhaltenskodex - Code of Conduct
Leitfaden für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
Wir, die Gottlob-Rommel-Gruppe, legen großen Wert auf die Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Standards sowie auf ein integres Geschäftsverhalten. Denn wir sind der Überzeugung, dass ein Unternehmen nur nachhaltig erfolgreich sein kann, wenn das Unternehmen und seine Beschäftigten fair handeln, verlässlich sind und einen respektvollen Umgang miteinander pflegen. Diese spiegelt sich auch in unseren Werten und Führungsgrundsätzen wider.
Wir sind ein vertrauenswürdiger und zuverlässiger Partner für unsere Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschafter, Lieferanten, Behörden und alle anderen Stakeholder. Vertrauen erhalten wir nur dann, wenn wir auch Verantwortung für unser Handeln übernehmen. Es muss für uns überall und jederzeit selbstverständlich sein, dass wir uns an geltendes Recht halten, ethische Grundwerte respektieren und nachhaltig handeln. Dies ist eine Verantwortung, die wir alle wahrnehmen müssen – die Geschäftsführung genauso wie alle Führungskräfte und jeder einzelne Mitarbeitende. Der vorliegende Verhaltenskodex, auch als Code of Conduct (CoC) bezeichnet, unterstützt uns dieses Ziel zu erreichen, indem er verbindliche Leitlinien vorgibt und beschreibt, wie wir mit Konfliktsituationen in unserem Alltag umgehen sollen. Unser Code of Conduct ist aus den Unternehmenswerten der Gottlob Rommel Gruppe abgeleitet und gibt den Rahmen vor, in dem wir uns jeden Tag bewegen. Dabei ist es ebenso wichtig die Gleichen Maßstäbe für unser tägliches Handeln bei allen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Nachunternehmern einzufordern und als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu vereinbaren
Allgemeine Grundsätze
Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten
Vermeidung von Interessenkonflikten
Umgang mit Informationen
Grundsätze sozialer und ökologischer Verantwortung
Einhaltung des Verhaltenskodex
Allgemeine Grundsätze
1. Integrität, Glaubwürdigkeit, Transparenz
Die geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen der Gottlob-Rommel-Gruppe basieren auf allgemein anerkannten ethischen Werten, insbesondere Integrität, Glaubwürdigkeit und dem Respekt für die Menschenwürde. Transparenz, verantwortungsvolle Unternehmensführung und Kontrolle werden in angemessener Weise gefördert. Unser Leitbild mit den Unternehmenswerten und Führungsgrundsätzen bildet dabei den Rahmen für das Verhalten sowohl innerhalb des Unternehmens als auch nach außen.
2. Geltungsbereich
Der Verhaltenskodex definiert verbindliche Regeln, die von allen Mitarbeitenden der Gottlob-Rommel-Gruppe beachtet werden müssen. Insbesondere die Geschäftsführung und Führungskräfte tragen die Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Kodex und sollen in jeder Hinsicht eine Vorbildrolle erfüllen. Der Kodex dient als Grundlage und Orientierungshilfe für den Umgang mit ethischen und rechtlichen Fragestellungen im Arbeitsalltag. Bei Fragen oder Hinweisen in diesem Zusammenhang kann sich jeder Mitarbeitende an die jeweilige Führungskraft, den Compliance-Beauftragten oder die Geschäftsführung wenden.
3. Lieferkette
Die Gottlob-Rommel-Gruppe erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der Leitwerte des Verhaltenskodex für unsere Geschäftspartner, unterstützt sie dabei bestmöglich und fordert sie auf, diese Werte ebenso in ihren eigenen Lieferketten umzusetzen.
4. Einhaltung der Gesetze
Die Gottlob-Rommel-Gruppe hält die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen sie tätig ist. Dies schließt ausdrücklich die Bestimmungen des nationalen, europäischen und internationalen Baurechts sowie die Embargo-, Zoll- und Exportkontrollvorschriften ein.
5. Bekenntnis zu maßgebenden Leitsätzen
Die Gottlob-Rommel-Gruppe bekennt sich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den zehn Prinzipien des UN Global Compact, der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten
1. Wettbewerbs- und Kartellrecht
Gottlob Rommel GmbH & Co. KG Von-Pistorius-Straße 14 70188 Stuttgart Seite 4 von 9 Wettbewerbs- und Kartellrecht Die Gottlob-Rommel-Gruppe respektiert die Grundsätze eines fairen und offenen Wettbewerbs und geht keine Absprachen ein, die den Wettbewerb unzulässig beeinflussen. Die Mitarbeitenden der Gottlob-Rommel-Gruppe sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs strikt einzuhalten. Insbesondere sind jegliche Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern in Bezug auf folgende Punkte untersagt:
- Preise und Preisbestandteile Konditionen
- Kunden
- Liefergebiete
- Quoten und Kapazitäten
- Vereinbarte Marktaustritte
- Absprachen zu geplanten Innovationen
- Boykotte
2. Ausschreibungen
Wird ein Auftrag im Rahmen einer formalen Ausschreibung vergeben, wird das Unternehmen seine Angebote nicht mit anderen Bietern absprechen oder abstimmen. Dies gilt gleichermaßen für öffentliche und beschränkte Ausschreibungen, unabhängig davon, ob das Vergabeverfahren von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Auftraggeber durchgeführt wird.
3. Korruption
Die Gottlob-Rommel-Gruppe lehnt jede Form von Korruption im In- und Ausland ausdrücklich ab und vermeidet bereits den Anschein, geschäftliche Entscheidungen durch unlautere Praktiken beeinflussen zu wollen. Kein Mitarbeitender darf die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zu eigenem oder fremdem Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens nutzen. Dies bedeutet insbesondere, dass kein Mitarbeitender im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (wie Geld, Sachwerte oder Dienstleistungen) gewähren oder annehmen darf, die geeignet sind, eine sachliche Entscheidung zu beeinflussen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei Verdacht oder rechtlichen Zweifeln in Bezug auf Korruption oder Wirtschaftskriminalität Rat oder Unterstützung einzuholen. Der Compliance-Beauftragte und/oder die Geschäftsführung stehen hierfür zur Verfügung.
4. Gewährung und Annahme von Vorteilen, Einladungen und Geschenke
Einladungen, etwa zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die den anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, sofern sie nicht auf unzulässige Gottlob Rommel GmbH & Co. KG Von-Pistorius-Straße 14 70188 Stuttgart Seite 5 von 9 Bevorzugung abzielen. Dasselbe gilt für das Annehmen oder Gewähren von Geschenken. Bei Zweifeln über die sachliche Angemessenheit oder Üblichkeit einer Zuwendung ist der Mitarbeitende verpflichtet, vorab den Compliance-Beauftragten oder einen Geschäftsführer zu konsultieren.
5. Amtsträger
Jegliche Art von Vorteilen für Beamte, andere Amtsträger oder Beauftragte staatlicher Einrichtungen – auch indirekt über Dritte – ist unabhängig vom Wert strikt untersagt.
6. Parteien und Mandatsträger
Bei Zuwendungen an Parteien, politische Organisationen sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet.
7. Berater und Agenten
Die Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsmittlern darf nicht dazu verwendet werden, das Bestechungsverbot zu umgehen.
8. Spenden und Sponsoring
Spenden werden ausschließlich auf freiwilliger Basis und ohne die Erwartung einer Gegenleistung gewährt. Spenden und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf abzielen, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens heimlich zu beeinflussen. Die Spende muss transparent sein, der Empfänger sowie die konkrete Verwendung der Spende müssen bekannt sein. Es muss jederzeit Rechenschaft über den Grund der Spende und die zweckgebundene Verwendung abgelegt werden können. Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen. Dabei handelt es sich um Zuwendungen, die zwar als Vergütung für eine Leistung erscheinen, deren Wert jedoch den Wert der tatsächlichen Leistung erheblich überschreitet.
9. Geldwäsche
Die Gottlob-Rommel-Gruppe toleriert keine Geldwäsche. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Gesetze zur Geldwäschebekämpfung strikt einzuhalten. Verdächtige Zahlungsarten oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sind unverzüglich dem Compliance-Beauftragten oder einem Geschäftsführer zu melden.
10. Steuerrecht / Zollrecht / Außenwirtschaftsrecht
Die Gottlob-Rommel-Gruppe erstellt Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß. Alle zollpflichtigen Waren werden ordnungsgemäß verzollt. Das Unternehmen hält sich konsequent an die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Exportkontrolle und Zoll, insbesondere im Außenwirtschafts- und Zollrecht, und sorgt für deren ordnungsgemäße Umsetzung. Von seinen Lieferanten erwartet die Gottlob-Rommel- Gruppe eine qualifizierte und termingerechte Bereitstellung der Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten sowie die Umsetzung ausreichender Sicherheitsstandards in der Lieferkette im Rahmen globaler Zollsicherheitsprogramme.
Vermeidung von Interessenkonflikten
1. Loyalität der Mitarbeitenden
Die Gottlob-Rommel-Gruppe erwartet von ihren Mitarbeitenden Loyalität. Sie sorgt dafür, dass ihre Mitarbeitenden nicht in Situationen geraten, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen, mit denen des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner in Konflikt geraten. Jegliches persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen könnte, ist von den Mitarbeitenden unverzüglich den Vorgesetzten mitzuteilen.
2. Nebentätigkeiten und Beteiligungen
Mitarbeitenden der Gottlob-Rommel-Gruppe ist es untersagt, ein Unternehmen zu führen oder für ein Unternehmen zu arbeiten, das im Wettbewerb mit dem Unternehmen steht. Diese Regel gilt auch für die Beteiligung von nahen Angehörigen oder Lebenspartnern.
Umgang mit Informationen
1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Die Mitarbeitenden des Unternehmens sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie andere interne Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich ebenso auf nicht öffentlich zugängliche Informationen über Vertragspartner und Kunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.
2. Datenschutz
Neben den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften (z. B. § 17 UWG) ist das Datengeheimnis gemäß der DS- GVO einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten ohne Berechtigung zu einem anderen als dem für die jeweilige rechtmäßige Aufgabenerfüllung erforderlichen Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Verpflichtung zum Datengeheimnis bleibt auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen.
3. Wahrheitspflicht
Alle Berichte und anderen schriftlichen Dokumentationen sind korrekt und wahrheitsgemäß zu erstellen, unabhängig davon, ob es sich um interne Berichte handelt oder diese nach außen weitergegeben werden. Gottlob Rommel GmbH & Co. KG Von-Pistorius-Straße 14 70188 Stuttgart Seite 7 von 9 Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen müssen den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen und stets vollständig sowie korrekt sein.
Grundsätze sozialer und ökologischer Verantwortung
1. Soziale Verantwortung
Soziale Verantwortung ist ein wesentlicher Bestandteil
einer werteorientierten Unternehmensführung und ein
entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg des
Unternehmens.
2. Menschenrechte
Die Gottlob-Rommel-Gruppe respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. In diesem Zusammenhang führen wir einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass unsere Produkte keine Rohstoffe aus Konfliktregionen enthalten.
3. Kinderarbeit
Das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeglicher Form wird strikt eingehalten.
4. Diskriminierungsverbot
Diskriminierung von Mitarbeitenden und Dritten wird nicht toleriert. Das Unternehmen setzt sich entschieden gegen jede Form der unakzeptablen Behandlung von Mitarbeitenden, insbesondere sexueller oder verbaler Belästigung, ein.
5. Chancengleichheit
Die Gottlob-Rommel-Gruppe fördert die Chancengleichheit für ihre Mitarbeitenden.
6. Arbeitnehmerrechte
Die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit der Mitarbeitenden wird, soweit es die nationalen Bestimmungen zulassen, anerkannt. Das Unternehmen hält sich an die geltenden nationalen Gesetze und Arbeitsnormen bezüglich einer angemessenen Entlohnung und der maximalen Arbeitszeit. Dazu gehört selbstverständlich auch die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland. Unsere Mitarbeitenden unterliegen den Tarifbestimmungen der IG Bauen-Agrar-Umwelt. Das Unternehmen stellt insgesamt faire Arbeitsbedingungen sicher.
7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden im Einklang mit den nationalen Bestimmungen gewährleistet.
8. Umwelt- und Klimaschutz
Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind zentrale Unternehmensziele für uns. Sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen als auch beim Betrieb unserer Bauvorhaben stellen wir sicher, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima so gering wie möglich sind. Darüber hinaus streben wir an, dass unsere Produkte einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz bei unseren Kunden leisten. Jeder Gottlob Rommel GmbH & Co. KG Von-Pistorius-Straße 14 70188 Stuttgart Seite 8 von 9 Mitarbeitende trägt die Verantwortung, natürliche Ressourcen schonend zu nutzen und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz der Umwelt und des Klimas beizutragen.
9. Verbraucherinteressen
Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich das Unternehmen an die geltenden Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
10. Gesellschaftliches Engagement
Die Gottlob-Rommel-Gruppe leistet einen Beitrag zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region, in der sie tätig ist.
Einhaltung des Verhaltenskodex
1. Kommunikation
Die Gottlob-Rommel-Gruppe macht ihre Mitarbeitenden mit den Inhalten dieses Verhaltenskodex vertraut und erklärt die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Das Unternehmen kommuniziert die Grundsätze des Verhaltenskodex auch gegenüber seinen Geschäftspartnern.
2. Richtlinien und Prozesse
Die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Verhaltensanforderungen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages für die Mitarbeitenden des Unternehmens und daher verbindlich und unbedingt einzuhalten. Das Unternehmen ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie passende Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.
3. Regelmäßige Kontrollen
Die Gottlob-Rommel-Gruppe verpflichtet sich, die Einhaltung des Kodex regelmäßig zu überwachen.
4. Mitteilung von Verstößen
Jeder Mitarbeitende des Unternehmens ist verpflichtet, beobachtete (potenzielle oder drohende) Verstöße gegen Gesetze, interne Regelungen und diesen Verhaltenskodex unverzüglich dem Compliance- Beauftragten oder einem Geschäftsführer zu melden. Meldungen über Verstöße gegen diesen Kodex werden streng vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen für den meldenden Mitarbeitenden, es sei denn, es wurde absichtlich ein falscher Sachverhalt angegeben.
5. Elektronisches Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen
Die Gottlob-Rommel-Gruppe verfügt über ein Compliance-Hinweisverfahren, über das Mitarbeitende, aber auch Geschäftspartner oder Kunden mögliche Verhaltensverstöße melden können. Darüber hinaus steht zur direkten Kontaktaufnahme bei Compliance- Verstößen die Telefon-Hotline unter +49 800 3800 999 zur Verfügung.
6. Folgen von Verstößen
Verstöße gegen den Verhaltenskodex sowie gegen gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere Gottlob Rommel GmbH & Co. KG Von-Pistorius-Straße 14 70188 Stuttgart Seite 9 von 9 arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und gegebenenfalls auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.
Die Gottlob-Rommel-Gruppe steht für soziale, ethische und ökologische Standards sowie integres Geschäftsverhalten. Fairness, Zuverlässigkeit und Respekt sind für uns unerlässlich für nachhaltigen Erfolg.

Verhaltenskodex: Verantwortung und Vertrauen
Unser Verhaltenskodex bildet das Fundament für verantwortungsvolles Handeln – gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Gesellschaftern, Lieferanten, Behörden und allen weiteren Partnern. Er steht für Integrität, Transparenz und Nachhaltigkeit und stärkt das Vertrauen in unsere tägliche Arbeit.
Download: Verhaltenskodex der Gottlob-Rommel-Gruppe (Stand: 10/2025)
