Compliance bei der Gottlob-Rommel-Gruppe

Elektronisches Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen

Damit das Zusammenleben in unserer Gesellschaft gut funktioniert, braucht es Regeln. Und diese Regeln gelten für die Unternehmen der Gottlob-Rommel-Gruppe und alle Mitarbeitenden. Deshalb halten wir uns an geltende Gesetze und Verordnungen ebenso wie an Vereinbarungen, die wir mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern getroffen haben.

Gottlob Rommel verfügt über ein Compliance-Hinweisverfahren, über das Mitarbeitende, aber auch Geschäftspartner oder Kunden mögliche Verhaltensverstöße melden können. 

Hier erhalten Sie Zugang zu unserem Hinweisgebersystem, wobei Sie selbst entscheiden können, ob Sie anonym bleiben oder Ihre Kontaktdaten mitteilen möchten.

 

Hier klicken und Meldung abgeben

 

Darüber hinaus steht Ihnen zur direkten Kontaktaufnahme bei Compliance-Verstößen unsere Telefon-Hotline zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

FAQs

Compliance bedeutet, dass sich ein Unternehmen verpflichtet, gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien einzuhalten. Verstöße innerhalb des Unternehmens werden untersucht und entsprechende Maßnahmen und Konsequenzen ergriffen.

Insbesondere Verstöße gegen geltendes Gesetz, aber auch Fehlverhalten von Führungskräften und Mitarbeitern, Beispiele hierfür wären die Nichteinhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht, Bestechung oder Diebstahl, sowie sexuelle Belästigung oder Diskriminierung. Mindestens einer der Beteiligten muss eine Führungskraft oder ein Mitarbeitender der Gottlob-Rommel-Gruppe sein oder durch das Fehlverhalten eines Externen ist ein Schaden für die Gottlob-Rommel-Gruppe entstanden.

Wenn der Hinweisgeber seine Kontaktdaten nicht angibt, bleibt er zu jedem Zeitpunkt anonym. Weder das Unternehmen noch der Betreiber des Portals kann seine Identität nachvollziehen.

Jedem Hinweis wird sorgfältig nachgegangen. In der Regel sollte ein Verstoß innerhalb von drei Monaten bearbeitet und abgeschlossen sein. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverstößen werden unverzüglich Untersuchungen eingeleitet und ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Verhalten zu unterbinden bzw. in Zukunft zu vermeiden. Der Bearbeitungsstand und Informationen zu erfolgten Maßnahmen können vom Hinweisgeber auf dem Portal eingesehen werden.

Elke Stöckl

Compliance-Beauftragte

+49 800 3800 999