Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe

Die Gottlob-Rommel-Gruppe begrüßt die Tarifempfehlung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes zur freiwilligen Entgeltanhebung ab dem 1. Mai 2024.

Es ist den Arbeitgeber-Spitzenverbänden somit in sehr kurzer Zeit gelungen, allen tarifgebundenen Unternehmen eine rechtlich einheitliche Basis für die freiwillige Umsetzung der Tarifempfehlung an die Hand zu geben. 

Wir sind sehr erleichtert, dass somit auch für tarifgebundene Unternehmen wie die Gottlob- Rommel-Gruppe die Möglichkeit besteht, für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell und vor allem ganz unabhängig vom Stand der anstehenden Tarifverhandlungen bereits ab Mai 2024 folgende, vorläufige Anpassung der Löhne- und Gehälter umzusetzen:

  • Die Tariflöhne und Gehälter werden auf freiwilliger Basis ab dem 1. Mai 2024 im Tarifgebiet West um 5 % und im Tarifgebiet Ost um 6 % erhöht. 
     
  • Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) der Lohngruppe 1 West/Ost wird darüber hinaus überproportional um ca. ein Drittel auf 14,00 € erhöht. Die Lohngruppe 1 ist im nachwirkenden TV-Mindestlohn geregelt und hat seit dem 1. Januar 2021 an keiner Lohnerhöhung teilgenommen.
     
  • Die Ausbildungsvergütungen werden für das erste Ausbildungsjahr bundeseinheitlich für gewerbliche und technisch/kaufmännisch Auszubildende auf 1.000 € erhöht. Die übrige Erhöhung der Ausbildungs-vergütungen für das 2. bis 4. Ausbildungsjahr orientiert sich an den prozentualen Erhöhungen der Entgeltabschlüsse. Bei der Erhöhung für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden im Tarifgebiet Ost wurde im Interesse einer Ost-West-Angleichung die Vergütung um ein Drittel der Differenz West neu/Ost alt berücksichtigt. Alle Werte wurden auf volle Beträge aufgerundet.

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